Tattoo-Entfernung

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD) informierte in einer Presseerklärung, dass der Bundesrat über die Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (DS 423/18) abstimmen wird. Hier geht es um die gesetzliche Regelung, dass Tattoo-Entfernungen nur noch durch geschultes oder medizinisches Fachpersonal erfolgen soll.
Als Fachverbände der Dermatologen begrüßen der Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. (BVDD), die Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG) und die Deutsche Dermatologische Lasergesellschaft e.V. (DDL) ausdrücklich, dass mit Artikel 4 zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) nunmehr eine Regelungslücke geschlossen werden soll, die in der Vergangenheit zu einer bedenklichen Ausweitung von Lasern in Laienhand führte und damit zu teils erheblichen, nicht revidierbaren Schäden an der Haut.
Mit der Neuregelung in Artikel 4 NiSV inklusive Arztvorbehalt, Aufklärung und klaren Vorgaben für die Qualifizierung von nicht-medizinischem Personal werden diese Risiken zukünftig minimiert.
Die Fachverbände vertreten 3.600 niedergelassene und forschende Dermatologen in Deutschland, darunter über 1.000 mit spezieller und zertifizierter Qualifikation für Laserbehandlungen der Haut.

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